Bedingungen

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der LOESCHE GmbH

Alle unsere Lieferungen und Leistungen für Geschäfte mit juristischen Personen unterliegen ausschließlich den folgenden allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen, sofern im jeweiligen Einzelfall nicht anders vereinbart. Abweichenden Bedingungen oder Bestätigungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit wir unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung gegeben haben. Insbesondere gilt unser Schweigen auf derartige abweichende Bedingungen des Kunden nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Derartigen abweichenden Bedingungen oder Bestätigungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Für weitere Informationen laden Sie bitte die vollständigen Bedingungen herunter:

Siehe Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

 

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Loesche GmbH

Die Einkaufsbedigungen gelten insbesondere für Verträge über den Einkauf und/oder die Lieferung von beweglichen Gütern, unabhängig davon, ob derartige Güter durch den/die SUBUNTERNEHMER/IN hergestellt oder von Zulieferern bezogen werden.

Siehe Allgemeine Einkaufsbedigungen

 

LOESCHE Manual LE-Portal

Inhalt:

Aufforderung zur Abgabe einer LieferantenErklärung (LE)
Absenderdaten
Lieferantendaten
Materialien
Bestätigung

Siehe Manual LE-Portal 

 

NO RUSSIA KLAUSEL

Hiermit verpflichtet sich der Käufer neben der Einhaltung der anwendbaren Vorschriften des nationalen und internationalen (Re-)Exportkontrollrechts einschließlich etwaiger Embargos und Sanktionen, insbesondere, die vom Verkäufer gelieferte Ausrüstung oder Teile der Ausrüstung weder direkt noch indirekt in die Russische Föderation zu verkaufen, zu exportieren oder wiedereinzuführen oder in der Russischen Föderation, die im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesem Abkommen geliefert werden und in den Anwendungsbereich von Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates fallen, zu verwenden. Zudem sichert der Käufer zu, dass der vorangegangene Zweck nicht durch Dritte in der weiteren Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, umgangen wird. Soweit erforderlich richtet der Käufer einen angemessenen Überwachungsmechanismus ein.

Sofern zur Durchführung von Exportkontrollprüfungen durch Behörden erforderlich, wird der Käufer dem Verkäufer nach entsprechender Aufforderung unverzüglich alle Informationen über den Wiederverkäufer, Endempfänger, den Endverbleib und den Verwendungszweck der vom Verkäufer gelieferten Ausrüstung zur Verfügung stellen.

Bei einem Verstoß hierunter, ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund unverzüglich zu kündigen. Ferner verpflichtet sich der Käufer, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Pflichten eine von Verkäufer zu bestimmende und in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie angemessene Vertragsstrafe, deren Angemessenheit im Streitfall vor dem zuständigen Gericht überprüfbar ist, zu zahlen. Zudem wird der Käufer den Verkäufer auf erstes, schriftliches Anfordern von jedweden Schadensersatzansprüchen oder Kosten (einschließlich Strafzahlungen) freistellen, die sich aus einer Verletzung dieser Vereinbarung ergeben.